- Endbescheid
- Ẹnd|be|scheid 〈m. 1〉 letzter, endgültiger Bescheid
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Ẹnd|be|scheid, der:abschließender Bescheid.* * *
Ẹnd|be|scheid, der: abschließender Bescheid.
Universal-Lexikon. 2012.
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Universal-Lexikon. 2012.
Endbescheid — Ẹnd|be|scheid … Die deutsche Rechtschreibung
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Spruchfertig — (Spruchreif), ist eine Sache, wenn sie so vollständig instruirt ist, daß darüber ein richterlicher Endbescheid gegeben werden kann … Pierer's Universal-Lexikon